Seit 1998 beraten und vertreten wir engagiert und kompetent Mandanten im Steuerstrafrecht.
Ausgangspunkt der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kann - neben der strafbefreienden Selbstanzeige - eine Betriebsprüfung sein.
Aber auch Nichtunternehmer können - etwa bei falschen oder unterlassenen Angaben in der Steuererklärung - von der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens betroffen sein.
Die Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe setzt sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Kompetenzen voraus.
Wir empfehlen Ihnen, uns frühzeitig, auch im Vorfeld möglicher Ermittlungen, zu kontaktieren, per Telefon oder
Denn für betroffene Privatpersonen, Unternehmer oder Erben drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.
Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie in der Regel Gebrauch machen, bis wir für Sie Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen haben.
In dringenden Fällen ist ein Termin meist schon am kommenden Werktag möglich.